Schimmel ist der häufigste Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern und der mit den meisten Fehlern auf Mieterseite. Wer zu spät meldet, verliert den Anspruch. Wer zu viel mindert, riskiert eine Kündigung wegen Mietrückstands. Beides lässt sich mit einem sauberen Ablauf vermeiden.
Schritt 1: Unverzüglich anzeigen
Die Anzeige des Mangels ist Pflicht, nicht Option. Wer wartet, haftet für Folgeschäden und verliert das Minderungsrecht für die Zeit vor der Anzeige. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern, praktisch also innerhalb weniger Tage — schriftlich, mit Datum, Fotos und Beschreibung von Ort und Ausmaß.
Was ins Schreiben gehört
Raum, betroffene Fläche in Quadratmetern, Zeitpunkt des ersten Auftretens, Fotos mit Datum und eine Frist zur Beseitigung von zwei bis drei Wochen. Ohne Fristsetzung fehlt dir später die Grundlage für weitere Schritte.
Schritt 2: Ursache klären
Kommt die Feuchtigkeit von außen, aus der Bausubstanz oder von einem Rohrbruch, ist es Sache des Vermieters. Kommt sie vom Wohnverhalten, also von zu wenig Lüften oder Möbeln direkt an der kalten Außenwand, ist es deine. Praktisch gilt: Der Vermieter muss zunächst ausschließen, dass die Ursache im Baumangel liegt. Ein Feuchtigkeitsmessprotokoll oder ein Gutachten des Mietervereins ist hier Gold wert.
Schritt 3: Minderung realistisch einschätzen
Gemindert wird von der Bruttomiete inklusive Nebenkosten. Die Höhe hängt vom Ausmaß ab: kleine Stellen in Nebenräumen liegen in der Rechtsprechung meist im unteren einstelligen Bereich, großflächiger Befall im Wohn- oder Schlafzimmer deutlich höher, unbewohnbare Räume können zur vollständigen Minderung führen. Eine amtliche Tabelle gibt es nicht.
Schritt 4: Sicher mindern statt riskant
Der sichere Weg ist die Zahlung unter Vorbehalt: Du zahlst weiter vollständig und erklärst schriftlich, dass die Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt. So kannst du zu viel gezahlte Miete später zurückverlangen, ohne dass ein Mietrückstand entsteht. Wer direkt mindert und die Höhe falsch einschätzt, riskiert bei zwei Monatsmieten Rückstand die Kündigung.
Schritt 5: Wenn nichts passiert
Nach Ablauf der Frist kannst du die Beseitigung notfalls selbst veranlassen und die Kosten ersetzt verlangen oder mit Mieterverein beziehungsweise Anwalt auf Mängelbeseitigung klagen. Bei Gesundheitsgefahr durch massiven Befall kommt eine außerordentliche Kündigung in Betracht, aber erst nach Fristsetzung und Beweissicherung.
FAQ: Schimmel in Kurzform
Muss ich Handwerker in die Wohnung lassen? Ja, zur Mangelbeseitigung besteht Zutrittspflicht nach Ankündigung. Darf ich selbst streichen? Übermalen verdeckt nur, kläre erst die Ursache. Zahlt die Hausratversicherung? Nur bei versicherten Ursachen wie Rohrbruch, nicht bei Baumängeln. Und wenn ich Schuld habe? Dann trägst du die Kosten — lass die Ursache aber fachlich klären, statt sie zu unterschreiben.