Hinweis: Verständliche Rechtsinformation, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Im Einzelfall entscheidet ein Anwalt.

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Mietrecht

Wohnung kündigen: drei Monate, immer zum Monatsende

Die Mieterkündigung ist eine der wenigen Fristen im Mietrecht ohne Fallstricke: drei Monate, immer zum Monatsende, unabhängig von der Wohndauer. Der einzige verbreitete Fehler ist der Kalender — wer am Vierten kündigt, verliert einen ganzen Monat Miete.

Die Drei-Werktage-Regel

Deine Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat mitzählt. Geht sie später ein, beginnt die Frist erst im Folgemonat und das Mietverhältnis endet einen Monat später. Samstage zählen bei dieser Berechnung als Werktage, Sonn- und Feiertage nicht.

Rechenbeispiel

Zugang am 2. März: Das Mietverhältnis endet am 31. Mai. Zugang am 5. März: Es endet am 30. Juni. Ein Tag Verzögerung kostet eine komplette Monatsmiete — deshalb lohnt der persönliche Gang zum Briefkasten am Monatsanfang.

Form: schriftlich mit Unterschrift

Anders als beim Handyvertrag gilt hier echte Schriftform: eigenhändig unterschrieben, auf Papier. E-Mail, Fax oder Messenger genügen nicht. Bei mehreren Mietern im Vertrag müssen alle unterschreiben, auch der Partner, der längst ausgezogen ist. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam.

Wenn längere Fristen im Vertrag stehen

Klauseln, die dem Mieter mehr als drei Monate auferlegen, sind unwirksam. Etwas anderes gilt nur beim echten Zeitmietvertrag mit zulässigem Befristungsgrund oder bei einem wirksam vereinbarten Kündigungsverzicht, der maximal vier Jahre umfassen darf. Prüfe beides, bevor du dich an eine längere Frist gebunden fühlst.

Früher raus: die drei Wege

Erstens Nachmieter: Der Vermieter muss ihn nicht akzeptieren, tut es aber oft, wenn du drei solvente Kandidaten präsentierst. Zweitens Aufhebungsvereinbarung, einvernehmlich und jederzeit möglich. Drittens Sonderkündigungsrecht nach einer Mieterhöhung, bis zum Ablauf der Zustimmungsfrist zum Ende des Folgemonats.

Übergabe vorbereiten, solange Zeit ist

Suche das Einzugsprotokoll heraus, fotografiere den Zustand, notiere Zählerstände. Kläre schriftlich, was renoviert werden soll, und widersprich sofort, wenn eine Endrenovierung auf Basis einer unwirksamen Klausel verlangt wird. Das entscheidet später über deine Kaution.

FAQ: Wohnungskündigung in Kurzform

Muss ich einen Grund nennen? Nein, Mieter kündigen ohne Begründung. Zählt der Poststempel? Nein, der Zugang beim Vermieter; Einwurf-Einschreiben ist der sichere Weg. Was bei Tod des Mieters? Erben und Haushaltsangehörige haben Sonderkündigungsrechte mit kurzer Frist. Und wenn der Vermieter nicht bestätigt? Bestätigung anfordern, die Kündigung wirkt aber auch ohne sie.

Schritt für Schritt
  1. Kündigungstermin rückwärts berechnen (3 Monate zum Monatsende).
  2. Zugang bis zum 3. Werktag des Monats sicherstellen.
  3. Kündigung schriftlich mit allen Mieterunterschriften erstellen.
  4. Per Einwurf-Einschreiben senden, Belegnummer notieren.
  5. Einzugsprotokoll und Fotos für die Übergabe bereitlegen.
Fertige Vorlage Kündigung des Mietverhältnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das Mietverhältnis über die Wohnung [ADRESSE] ordentlich zum [DATUM], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir den Zugang dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum schriftlich.

Für die Wohnungsübergabe schlage ich den [DATUM] vor. Ich bitte um ein gemeinsames Übergabeprotokoll mit Aufnahme der Zählerstände.

Mit freundlichen Grüßen
[NAME — Unterschrift aller Mieter]
Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen. Muster ohne Gewähr — bei hohen Beträgen anwaltlich prüfen lassen.
Praxis-Tipp Wirf die Kündigung am Monatsanfang persönlich in den Briefkasten des Vermieters und fotografiere den Einwurf mit Zeitstempel. Kostenlos, sofort wirksam und beweisbar — anders als der einfache Brief.
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