Die Mieterkündigung ist eine der wenigen Fristen im Mietrecht ohne Fallstricke: drei Monate, immer zum Monatsende, unabhängig von der Wohndauer. Der einzige verbreitete Fehler ist der Kalender — wer am Vierten kündigt, verliert einen ganzen Monat Miete.
Die Drei-Werktage-Regel
Deine Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat mitzählt. Geht sie später ein, beginnt die Frist erst im Folgemonat und das Mietverhältnis endet einen Monat später. Samstage zählen bei dieser Berechnung als Werktage, Sonn- und Feiertage nicht.
Rechenbeispiel
Zugang am 2. März: Das Mietverhältnis endet am 31. Mai. Zugang am 5. März: Es endet am 30. Juni. Ein Tag Verzögerung kostet eine komplette Monatsmiete — deshalb lohnt der persönliche Gang zum Briefkasten am Monatsanfang.
Form: schriftlich mit Unterschrift
Anders als beim Handyvertrag gilt hier echte Schriftform: eigenhändig unterschrieben, auf Papier. E-Mail, Fax oder Messenger genügen nicht. Bei mehreren Mietern im Vertrag müssen alle unterschreiben, auch der Partner, der längst ausgezogen ist. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam.
Wenn längere Fristen im Vertrag stehen
Klauseln, die dem Mieter mehr als drei Monate auferlegen, sind unwirksam. Etwas anderes gilt nur beim echten Zeitmietvertrag mit zulässigem Befristungsgrund oder bei einem wirksam vereinbarten Kündigungsverzicht, der maximal vier Jahre umfassen darf. Prüfe beides, bevor du dich an eine längere Frist gebunden fühlst.
Früher raus: die drei Wege
Erstens Nachmieter: Der Vermieter muss ihn nicht akzeptieren, tut es aber oft, wenn du drei solvente Kandidaten präsentierst. Zweitens Aufhebungsvereinbarung, einvernehmlich und jederzeit möglich. Drittens Sonderkündigungsrecht nach einer Mieterhöhung, bis zum Ablauf der Zustimmungsfrist zum Ende des Folgemonats.
Übergabe vorbereiten, solange Zeit ist
Suche das Einzugsprotokoll heraus, fotografiere den Zustand, notiere Zählerstände. Kläre schriftlich, was renoviert werden soll, und widersprich sofort, wenn eine Endrenovierung auf Basis einer unwirksamen Klausel verlangt wird. Das entscheidet später über deine Kaution.
FAQ: Wohnungskündigung in Kurzform
Muss ich einen Grund nennen? Nein, Mieter kündigen ohne Begründung. Zählt der Poststempel? Nein, der Zugang beim Vermieter; Einwurf-Einschreiben ist der sichere Weg. Was bei Tod des Mieters? Erben und Haushaltsangehörige haben Sonderkündigungsrechte mit kurzer Frist. Und wenn der Vermieter nicht bestätigt? Bestätigung anfordern, die Kündigung wirkt aber auch ohne sie.