Die Fluggastrechteverordnung ist eines der stärksten Verbraucherrechte in Europa — und eines der am seltensten genutzten. 250 bis 600 Euro Entschädigung, unabhängig davon, was das Ticket gekostet hat. Was Airlines darauf antworten, klingt oft nach Ablehnung, ist aber meist nur der erste Zug. Drei Jahre bleiben dir, um nachzusetzen.
Wann und wie viel?
Anspruch besteht bei Ankunftsverspätung ab drei Stunden, bei Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorlauf und bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro innerhalb der EU über 1.500 km und für Nicht-EU-Strecken bis 3.500 km, 600 Euro darüber. Erstattet wird zusätzlich, nicht anstelle, der Ticketrückzahlung bei Annullierung.
Wo gilt sie?
Bei allen Abflügen von einem EU-Flughafen, unabhängig von der Airline, und bei Ankunft in der EU, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Damit sind die meisten Urlaubsflüge erfasst. Auch Anschlussflüge zählen, wenn sie unter einer Buchung liefen — verpasst du wegen Verspätung den Anschluss, wird die Gesamtankunft betrachtet.
Die Ausrede „außergewöhnliche Umstände“
Nur echte außergewöhnliche Umstände befreien: extremes Wetter, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken, Streik von Dritten wie Fluglotsen. Nicht befreiend sind technische Defekte am Flugzeug, Personalmangel, Streik der eigenen Belegschaft, Verspätung des vorherigen Flugs oder Krankheit der Crew. Fordere im Zweifel Nachweise an.
Beweise, die du selbst sichern kannst
Fotografiere die Anzeigetafel mit Zeitstempel, sichere Bordkarte und Buchungsbestätigung, notiere die tatsächliche Ankunftszeit — maßgeblich ist der Moment, in dem die erste Tür geöffnet wird. Bitte am Schalter um eine schriftliche Bestätigung von Verspätung und Grund.
Betreuungsleistungen am Flughafen
Ab zwei Stunden Verspätung stehen dir Verpflegung und Kommunikationsmöglichkeit zu, ab Umbuchung auf den nächsten Tag Hotel und Transfer. Zahlt die Airline nicht vor Ort, bezahle selbst, sammle Belege und fordere die Kosten später zurück — angemessene Beträge sind erstattungsfähig.
Selbst fordern oder Portal nutzen?
Selbst fordern kostet nichts und ist bei klaren Fällen erfolgreich; Musterbrief unten. Inkasso-Portale nehmen 20 bis 35 Prozent Provision, lohnen sich bei Auslandsairlines oder wenn du keine Lust auf zwei Runden Korrespondenz hast. Kostenlos vermitteln die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr und, bei Airlines außerhalb des Systems, das Luftfahrt-Bundesamt.
FAQ: Fluggastrechte in Kurzform
Gilt das auch bei Pauschalreisen? Ja, zusätzlich zu Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter. Und bei Billigfliegern? Ja, der Ticketpreis spielt keine Rolle. Zählt die Abflug- oder Ankunftszeit? Die Ankunft. Was, wenn die Airline Gutscheine anbietet? Du darfst Geld verlangen; Gutscheine sind freiwillig. Und wenn die Airline insolvent ist? Dann greift meist nur die Reiseversicherung oder die Insolvenzabsicherung bei Pauschalreisen.