Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Dinge: Die Gewährleistung ist gesetzlich, zwei Jahre lang, gegenüber dem Händler. Die Garantie ist freiwillig, vom Hersteller, mit eigenen Bedingungen. Wer das trennt, argumentiert deutlich erfolgreicher.
Die Beweislastumkehr im ersten Jahr
Zeigt sich ein Mangel innerhalb von zwölf Monaten nach Übergabe, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag. Der Händler müsste beweisen, dass die Ware einwandfrei war, was selten gelingt. Danach kehrt sich die Last: Dann musst du zeigen, dass der Mangel von Anfang an angelegt war.
Nacherfüllung zuerst
Du hast die Wahl zwischen Reparatur und Ersatzlieferung; der Händler kann deine Wahl nur ablehnen, wenn sie unverhältnismäßig ist. Setze eine angemessene Frist, meist zwei Wochen. Erst nach erfolglosem Fristablauf oder zwei fehlgeschlagenen Reparaturen kommen Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz in Betracht.
Kosten trägt der Händler
Versand, Arbeitszeit und Material der Nacherfüllung gehen zulasten des Händlers, ebenso Ein- und Ausbaukosten etwa bei einem defekten Einbaugerät. Lass dir nichts als Kulanz verkaufen, was gesetzlicher Anspruch ist.
Rücktritt: Geld zurück gegen Ware zurück
Nach gescheiterter Nacherfüllung erklärst du den Rücktritt und verlangst den Kaufpreis zurück. Bei erheblicher Nutzung kann ein Nutzungsersatz abgezogen werden, bei Verbrauchsgütern häufig nicht. Alternativ minderst du den Preis und behältst die Ware, sinnvoll bei optischen Mängeln.
Gebrauchtware und Händlerangaben
Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt werden, wenn das wirksam und vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Ein vollständiger Ausschluss gegenüber Verbrauchern ist unwirksam. Zusicherungen in der Artikelbeschreibung wie unfallfrei oder Akkuzustand 95 Prozent sind bindend.
FAQ: Reklamation in Kurzform
Brauche ich den Kassenbon? Er ist der einfachste Beweis, aber nicht der einzige; der Kontoauszug genügt oft. Muss ich zuerst den Hersteller fragen? Nein, Ansprechpartner ist der Händler. Verlängert eine Reparatur die Frist? Für das reparierte Teil beginnt sie teils neu. Und bei Kauf im EU-Ausland? Es gilt vergleichbarer Schutz.