Die Kaution ist der erste große Betrag beim Einzug und derjenige, über den am Ende gestritten wird. Zwei Regeln schützen dich von Anfang an: Sie darf drei Nettokaltmieten nicht übersteigen und sie ist in drei Raten zahlbar.
Höchstgrenze und Ratenrecht
Zulässig sind maximal drei Nettokaltmieten ohne Betriebskosten. Du darfst in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste ist bei Mietbeginn fällig. Eine Klausel, die Vollzahlung vor Schlüsselübergabe verlangt, ist unwirksam. Wurde mehr verlangt, kannst du den Überschuss jederzeit zurückfordern.
Wie der Vermieter anlegen muss
Die Kaution ist getrennt vom Vermietervermögen zu einem für Spareinlagen üblichen Zinssatz anzulegen. Die Zinsen stehen dir zu und erhöhen die Sicherheit. Verlange bei Einzug einen Nachweis; bei Weigerung darfst du weitere Raten zurückhalten.
Warum die Trennung wichtig ist
Nur getrennt angelegtes Geld ist bei Insolvenz des Vermieters geschützt. Fehlt der Nachweis, ist das nicht nur ein formaler Mangel, sondern ein echtes Ausfallrisiko.
Alternativen: Bürgschaft und Kautionsversicherung
Statt Barkaution ist eine Bürgschaft möglich, etwa der Eltern, oder eine Kautionsbürgschaft der Bank. Sie kostet laufend Gebühren und ist damit teurer, schont aber die Liquidität. Achte darauf, dass die Bürgschaft auf drei Nettomieten begrenzt ist und nach Rückgabe der Wohnung erlischt.
Was die Kaution abdeckt
Sie sichert Ansprüche aus dem Mietverhältnis: offene Miete, berechtigte Nebenkostennachzahlungen und Schäden über normale Abnutzung hinaus. Nicht abgedeckt sind Kosten aus unwirksamen Renovierungsklauseln. Während des Mietverhältnisses darf der Vermieter nicht auf die Kaution zugreifen, außer bei unstreitigen fälligen Forderungen.
FAQ: Kaution beim Einzug in Kurzform
Darf der Vermieter Schlüssel bis zur Vollzahlung zurückhalten? Nein, wenn du die erste Rate gezahlt hast. Muss ich bei Mieterwechsel in einer WG neu zahlen? Das regelt die Vereinbarung untereinander, Gläubiger bleibt der Vermieter. Und bei Verkauf der Wohnung? Der Erwerber tritt ein und haftet für die Rückzahlung.