Eine Eigenbedarfskündigung ist kein Räumungsbefehl, sondern eine Behauptung, die der Vermieter belegen muss. Wer die Anforderungen kennt, findet in vielen Schreiben schon formale Lücken — und selbst bei wirksamer Kündigung bleibt die Härtefallklausel mit eigener Frist.
Was im Kündigungsschreiben stehen muss
Der Vermieter muss die Person benennen, für die er Eigenbedarf geltend macht, das Verwandtschaftsverhältnis angeben und konkret erklären, warum diese Person genau diese Wohnung benötigt. Pauschale Sätze wie Eigenbedarf für Familienangehörige genügen nicht. Fehlt die Begründung, ist die Kündigung unwirksam.
Begünstigter Personenkreis
Erfasst sind der Vermieter selbst, nahe Angehörige und Haushaltsangehörige wie Pflegekräfte. Entfernte Verwandte, Freunde oder eine juristische Person genügen nicht. Bei Verkauf während des Mietverhältnisses gilt zusätzlich eine Sperrfrist von drei bis zehn Jahren, je nach Bundesland.
Kündigungsfristen für Vermieter
Vermieter haben gestaffelte Fristen: drei Monate bis fünf Jahre Mietdauer, sechs Monate bis acht Jahre, danach neun Monate. Diese Fristen sind Mindestfristen und dürfen nicht verkürzt werden. Prüfe deshalb zuerst, ob das genannte Beendigungsdatum überhaupt korrekt berechnet ist.
Die Härtefallklausel als zweite Verteidigungslinie
Auch bei formal wirksamer Kündigung kannst du Widerspruch einlegen, wenn die Beendigung eine unzumutbare Härte bedeutet: hohes Alter, schwere Erkrankung, Schwangerschaft, Examensphase oder nachweisbar fehlender Ersatzwohnraum. Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses schriftlich vorliegen — diese Frist wird häufig verpasst.
Anspruch auf ein Ersatzwohnungs-Angebot
Hat der Vermieter im selben Objekt eine vergleichbare freie Wohnung, muss er sie dir anbieten. Tut er das nicht, ist die Kündigung wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam. Frage schriftlich nach freien Wohnungen; die Antwort ist entweder ein Angebot oder ein Argument.
Vorgeschobener Eigenbedarf und Schadensersatz
Zieht der Begünstigte nie ein oder wird die Wohnung kurz darauf teurer neu vermietet, spricht das für vorgeschobenen Eigenbedarf. Dann kommen Schadensersatzansprüche in Betracht: Umzugskosten, Maklerkosten, Mietdifferenz über Jahre. Beobachte die Wohnung nach dem Auszug und sichere Anzeigen als Screenshot.
FAQ: Eigenbedarf in Kurzform
Muss ich sofort ausziehen? Nein, erst zum Ende der Kündigungsfrist; danach kann der Vermieter nur auf Räumung klagen. Kann ich eine Räumungsfrist bekommen? Ja, das Gericht kann eine angemessene Frist gewähren. Zahlt der Vermieter meinen Umzug? Nur bei vorgeschobenem Eigenbedarf oder freiwillig. Und bei Umwandlung in Eigentum? Dann greifen Sperrfristen und ein Vorkaufsrecht.