Versicherungen verlängern sich meist automatisch um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Wer den Termin verpasst, ist nicht gefangen: Beitragserhöhung, Schadensfall und Wegfall des Risikos öffnen jeweils ein eigenes Fenster.
Der Regelfall: drei Monate vor Ablauf
Entscheidend ist das Versicherungsjahr, nicht das Kalenderjahr. Steht im Vertrag der 1. Juli als Beginn, muss die Kündigung bis Ende März zugehen. Prüfe den Ablauftermin im Versicherungsschein, nicht auf der Beitragsrechnung — dort steht häufig nur der Zahlungsrhythmus.
Sonderkündigung nach Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer den Beitrag ohne Leistungsverbesserung, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Das gilt auch für Anpassungen wegen Typklassen in der Kfz-Versicherung. Der Hinweis auf dieses Recht muss in der Mitteilung stehen.
Kfz-Versicherung: der 30. November
Für Verträge mit Kalenderjahr-Laufzeit ist der 30. November der Stichtag mit einem Monat Frist. Nach einer Beitragserhöhung oder einem Fahrzeugwechsel gilt zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht — auch mitten im Jahr.
Sonderkündigung nach Schadensfall
Nach einem regulierten Schaden dürfen beide Seiten kündigen, in der Regel innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung. Das nutzt der Versicherer manchmal selbst; du kannst es ebenso nutzen, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Wegfall des Risikos
Verkaufst du das Auto, gibst die Wohnung auf oder entfällt der versicherte Gegenstand, endet der Vertrag mit Wegfall des Risikos. Melde es schriftlich mit Nachweis, etwa Abmeldebescheinigung oder Übergabeprotokoll, und verlange die Rückzahlung des Beitragsanteils.
FAQ: Versicherung in Kurzform
Reicht eine E-Mail? Textform genügt in der Regel; prüfe die Bedingungen. Kann ich rückwirkend kündigen? Nein, nur zum nächsten zulässigen Termin. Was bei Doppelversicherung? Die spätere kann meist gekündigt werden, Beiträge sind teils rückforderbar. Und bei Lebensversicherungen? Dort ist Kündigung oft ungünstig; Beitragsfreistellung prüfen.