Die automatische Verlängerung um zwölf Monate ist Geschichte. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag unbefristet weiter und ist jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Viele zahlen trotzdem weiter im alten Rhythmus, weil sie glauben, sie hätten den Termin verpasst. Der Termin ist heute — jeden Monat.
Welches Recht gilt für deinen Vertrag?
Entscheidend ist das Datum des Vertragsschlusses. Ab 1. März 2022: Nach der Mindestlaufzeit unbefristete Verlängerung, Kündigung jederzeit mit einem Monat Frist. Davor: Verlängerung um bis zu zwölf Monate, Kündigungsfrist meist drei Monate zum Laufzeitende. Wer noch in einem Altvertrag steckt, hat oft trotzdem einen Ausweg — siehe Sonderkündigungsrecht.
Wo du das Datum findest
Im Kundenportal unter „Vertragsdaten“ oder auf der ersten Rechnung. Fehlt beides, verlange die Vertragsunterlagen schriftlich — dazu ist der Anbieter verpflichtet. Speichere den Screenshot; er ist deine Grundlage für die Fristberechnung.
Sonderkündigungsrecht: die drei starken Gründe
Erstens Preiserhöhung: Erhöht der Anbieter das Entgelt, darfst du innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen. Zweitens Umzug: Kann der Anbieter die Leistung an der neuen Adresse nicht erbringen, ist Kündigung mit einem Monat Frist möglich. Drittens dauerhafte Leistungsminderung: Erreicht die tatsächliche Datenrate erheblich weniger als vertraglich zugesagt, darfst du mindern oder kündigen — Nachweis über die Messkampagne der Bundesnetzagentur.
Kündigungsbutton: der schnellste Weg
Seit Juli 2022 muss jeder Anbieter, der online Verträge abschließen lässt, einen Kündigungsbutton bereitstellen — gut sichtbar, ohne Login-Pflicht, mit Bestätigung per E-Mail. Fehlt er, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen. Screenshot machen, wenn du ihn nicht findest.
Rufnummernmitnahme richtig terminieren
Die Portierung beantragst du beim neuen Anbieter, nicht beim alten. Sie ist auch nach Vertragsende noch bis zu 90 Tage möglich, kostet höchstens rund sechs Euro und darf die Kündigung nicht blockieren. Wichtig: Erst Kündigung, dann Portierungsauftrag — sonst kann der alte Vertrag noch eine Runde weiterlaufen.
Was tun, wenn der Anbieter nicht bestätigt?
Nach der Kündigung muss der Anbieter Zugang und Beendigungszeitpunkt in Textform bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus, setze eine Frist von 14 Tagen und verweise auf § 56 TKG. Danach hilft die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur — kostenlos und in der Praxis wirksam.
FAQ: Handyvertrag in Kurzform
Muss ich schriftlich kündigen? Textform genügt — E-Mail, Kündigungsbutton oder Formular. Zählt der Poststempel? Nein, der Zugang beim Anbieter. Kann der Anbieter eine Kündigungsgebühr verlangen? Nein. Und wenn ich ein Gerät finanziert habe? Der Gerätevertrag läuft separat weiter — er endet nicht automatisch mit dem Tarif; Restraten bleiben fällig.