Überstunden sind selten strittig, weil jemand sie leugnet, sondern weil niemand sie belegen kann. Dazu kommen Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag, die Ansprüche nach drei Monaten kappen. Wer beides kennt, sichert seine Stunden mit wenig Aufwand.
Wann Überstunden zu bezahlen sind
Vergütungspflicht besteht, wenn Überstunden angeordnet, gebilligt, geduldet oder zur Erledigung der Arbeit notwendig waren. Reine Anwesenheit genügt nicht; es kommt auf die Arbeitsleistung an. Bei Führungskräften mit deutlich überdurchschnittlichem Gehalt kann eine Vergütung ausnahmsweise nicht erwartbar sein.
Pauschalklauseln
Klauseln wie mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten sind unwirksam, wenn sie den Umfang nicht klar begrenzen. Zulässig ist allenfalls eine transparente Regelung mit konkreter Obergrenze, etwa zehn Stunden im Monat.
Arbeitszeitgesetz: die harten Grenzen
Werktäglich sind acht Stunden erlaubt, bis zehn Stunden nur, wenn im Schnitt von sechs Monaten acht Stunden nicht überschritten werden. Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen sind elf Stunden. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und stärken deine Position, unabhängig von der Vergütungsfrage.
Beweise sichern, die zählen
Führe ein eigenes Stundenprotokoll mit Datum, Beginn, Ende, Pausen und Aufgabe. Sichere E-Mails mit Zeitstempel, Kalendereinträge, Schichtpläne, Zugangsprotokolle. Nach der Rechtsprechung genügt eine schlüssige, nachvollziehbare Aufstellung, auf die der Arbeitgeber substantiiert erwidern muss.
Freizeitausgleich oder Geld
Beides ist möglich, wenn nichts anderes vereinbart ist, entscheidet in der Regel der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts. Ein Arbeitszeitkonto muss transparent geführt werden; Verfallklauseln für Guthaben sind eng zu prüfen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird ein Restguthaben ausgezahlt.
FAQ: Überstunden in Kurzform
Muss ich Überstunden leisten? Nur bei vertraglicher oder tariflicher Grundlage oder im Notfall. Zählt der Weg zur Arbeit? Nein, Wegezeit ist keine Arbeitszeit, Dienstreisen teils schon. Gilt das auch in Teilzeit? Ja, Mehrarbeit ist ebenso zu vergüten. Und bei Vertrauensarbeitszeit? Auch dort besteht Anspruch, die Dokumentation wird nur wichtiger.