Hinweis: Verständliche Rechtsinformation, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Im Einzelfall entscheidet ein Anwalt.

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Arbeitsrecht

Resturlaub verfällt nicht automatisch — was jetzt gilt

Die alte Regel, Resturlaub verfalle am 31. März, gilt so nicht mehr. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber vorher klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, wie viele Tage offen sind und dass sie sonst verfallen. Fehlt dieser Hinweis, sammeln sich Ansprüche über Jahre.

Die Hinweispflicht ist der Kern

Der Arbeitgeber muss auffordern, den Urlaub zu nehmen, und konkret darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das muss individuell und rechtzeitig geschehen; ein Satz im Intranet oder eine Sammelmail an alle genügt nach der Rechtsprechung meist nicht. Ohne diese Aufforderung verfällt der Urlaub weder mit dem Jahresende noch am 31. März.

Verjährung erst nach drei Jahren

Urlaubsansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren. Die Frist beginnt aber erst am Ende des Jahres, in dem der Arbeitgeber seine Hinweispflicht erfüllt hat. Wer nie hingewiesen wurde, hat also auch alte Ansprüche noch offen, in der Praxis mitunter über mehrere Jahre.

Was das konkret bedeutet

Prüfe Lohnabrechnungen und Urlaubskonten der letzten Jahre. Steht dort ein Restsaldo, den niemand je angemahnt hat, ist er wahrscheinlich noch durchsetzbar. Fordere ihn schriftlich ein, bevor du das Unternehmen verlässt — danach wird daraus ein Abgeltungsanspruch in Geld.

Langzeitkrankheit: fünfzehn Monate

Wer wegen Krankheit den Urlaub nicht nehmen konnte, verliert ihn fünfzehn Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also am 31. März des zweiten Folgejahres. Diese Grenze gilt unabhängig von der Hinweispflicht, weil der Arbeitgeber den Urlaub faktisch nicht ermöglichen konnte.

Abgeltung bei Beendigung

Nicht genommener Urlaub wird bei Ende des Arbeitsverhältnisses in Geld ausgezahlt, berechnet nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten dreizehn Wochen. Achte auf Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag: Sie verlangen häufig, Ansprüche binnen drei Monaten schriftlich geltend zu machen, sonst verfallen sie doch.

FAQ: Urlaub in Kurzform

Kann mein Chef Urlaub anordnen? Betriebsferien ja, in engen Grenzen; willkürliche Einzelanordnungen nein. Verfällt Urlaub in der Elternzeit? Er wird übertragen und kann danach genommen werden. Darf der Arbeitgeber genehmigten Urlaub streichen? Nur in extremen Ausnahmefällen, Stornokosten trägt dann er. Und Urlaub während der Kündigungsfrist? Er kann angerechnet werden, aber nur bei ausdrücklicher Freistellungserklärung.

Schritt für Schritt
  1. Urlaubssalden der letzten drei Jahre zusammenstellen.
  2. Prüfen: Gab es je einen individuellen Hinweis auf Verfall?
  3. Ansprüche schriftlich geltend machen.
  4. Ausschlussfristen im Arbeits- und Tarifvertrag prüfen.
  5. Bei Ablehnung Betriebsrat oder Gewerkschaft einschalten.
Fertige Vorlage Geltendmachung von Resturlaub aus Vorjahren
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach meinen Unterlagen bestehen aus den Jahren [JAHRE] noch offene Urlaubsansprüche von insgesamt [ANZAHL] Tagen.

Ein individueller Hinweis auf Anzahl und drohenden Verfall dieser Tage ist mir nicht erteilt worden. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfallen Urlaubsansprüche in diesem Fall nicht.

Ich bitte um Bestätigung des Saldos bis zum [DATUM + 14 TAGE] und um Abstimmung von Urlaubsterminen, hilfsweise um Abgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Mit freundlichen Grüßen
Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen. Muster ohne Gewähr — bei hohen Beträgen anwaltlich prüfen lassen.
Praxis-Tipp Fotografiere jeden Monat den Urlaubssaldo aus dem Zeiterfassungssystem. Bei einem Systemwechsel verschwinden alte Salden erfahrungsgemäß — und dann steht deine Erinnerung gegen eine leere Datenbank.
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