Die alte Regel, Resturlaub verfalle am 31. März, gilt so nicht mehr. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber vorher klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, wie viele Tage offen sind und dass sie sonst verfallen. Fehlt dieser Hinweis, sammeln sich Ansprüche über Jahre.
Die Hinweispflicht ist der Kern
Der Arbeitgeber muss auffordern, den Urlaub zu nehmen, und konkret darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das muss individuell und rechtzeitig geschehen; ein Satz im Intranet oder eine Sammelmail an alle genügt nach der Rechtsprechung meist nicht. Ohne diese Aufforderung verfällt der Urlaub weder mit dem Jahresende noch am 31. März.
Verjährung erst nach drei Jahren
Urlaubsansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren. Die Frist beginnt aber erst am Ende des Jahres, in dem der Arbeitgeber seine Hinweispflicht erfüllt hat. Wer nie hingewiesen wurde, hat also auch alte Ansprüche noch offen, in der Praxis mitunter über mehrere Jahre.
Was das konkret bedeutet
Prüfe Lohnabrechnungen und Urlaubskonten der letzten Jahre. Steht dort ein Restsaldo, den niemand je angemahnt hat, ist er wahrscheinlich noch durchsetzbar. Fordere ihn schriftlich ein, bevor du das Unternehmen verlässt — danach wird daraus ein Abgeltungsanspruch in Geld.
Langzeitkrankheit: fünfzehn Monate
Wer wegen Krankheit den Urlaub nicht nehmen konnte, verliert ihn fünfzehn Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also am 31. März des zweiten Folgejahres. Diese Grenze gilt unabhängig von der Hinweispflicht, weil der Arbeitgeber den Urlaub faktisch nicht ermöglichen konnte.
Abgeltung bei Beendigung
Nicht genommener Urlaub wird bei Ende des Arbeitsverhältnisses in Geld ausgezahlt, berechnet nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten dreizehn Wochen. Achte auf Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag: Sie verlangen häufig, Ansprüche binnen drei Monaten schriftlich geltend zu machen, sonst verfallen sie doch.
FAQ: Urlaub in Kurzform
Kann mein Chef Urlaub anordnen? Betriebsferien ja, in engen Grenzen; willkürliche Einzelanordnungen nein. Verfällt Urlaub in der Elternzeit? Er wird übertragen und kann danach genommen werden. Darf der Arbeitgeber genehmigten Urlaub streichen? Nur in extremen Ausnahmefällen, Stornokosten trägt dann er. Und Urlaub während der Kündigungsfrist? Er kann angerechnet werden, aber nur bei ausdrücklicher Freistellungserklärung.