Seit Juli 2022 muss jeder Anbieter, der Verträge im Internet abschließen lässt, eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen: gut sichtbar, ohne Login, mit Bestätigung. Fehlt sie oder ist sie versteckt, kannst du den Vertrag jederzeit und ohne Fristbindung kündigen. Das ist der stärkste Hebel gegen Abo-Fallen.
Was der Button leisten muss
Er muss ständig verfügbar, unmittelbar erreichbar und eindeutig beschriftet sein, etwa Verträge hier kündigen. Es darf kein Login verlangt werden, und der Anbieter muss den Zugang der Kündigung unverzüglich in Textform bestätigen, mit Datum und Beendigungszeitpunkt. Wird nur ein Kontaktformular angeboten, genügt das nicht.
Wenn der Button fehlt
Dann ist die Kündigung jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist möglich. Dokumentiere den Zustand: Screenshot der Startseite und der Vertragsverwaltung mit Datum. Dieser Screenshot ist deine Grundlage, wenn der Anbieter später auf Fristen verweist.
Laufzeit und Verlängerung
Mehr als zwei Jahre Erstlaufzeit sind unzulässig. Eine automatische Verlängerung darf nur auf unbestimmte Zeit mit maximal einmonatiger Kündigungsfrist erfolgen. Kündigungsfristen über drei Monate zum Laufzeitende sind unwirksam. Steht anderes im Vertrag, ist die Klausel unwirksam, nicht deine Kündigung.
Abo-Fallen und Widerruf
Bei online geschlossenen Verträgen hast du zusätzlich vierzehn Tage Widerrufsrecht. Fehlt die Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und vierzehn Tage. Bei kostenpflichtigen Verträgen muss die Bestellschaltfläche eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen, sonst kommt oft kein wirksamer Vertrag zustande.
Abbuchungen stoppen
Widerrufe das SEPA-Mandat erst, wenn die Beendigung bestätigt ist, sonst entstehen Mahnkosten. Unberechtigte Abbuchungen kannst du binnen acht Wochen über deine Bank zurückholen; das ändert aber nichts an der Vertragsfrage und ersetzt keine Kündigung.
FAQ: Abos in Kurzform
Gilt der Button auch für Verträge von vorher? Ja, für alle Verträge, die online abschließbar sind. Muss ich einen Grund angeben? Nein. Was bei App-Store-Abos? Dort gelten die Plattformregeln, Kündigung über das Konto. Und wenn der Anbieter im Ausland sitzt? Innerhalb der EU gilt vergleichbares Recht, die Durchsetzung ist aufwendiger.