Rechte verfallen nicht, weil man im Unrecht ist, sondern weil ein Datum verstreicht. Diese Übersicht sammelt die Fristen, die im Alltag am häufigsten gebraucht werden — mit der Rechtsgrundlage, damit du im Zweifel etwas in der Hand hast.
14 Tage: Widerruf im Online-Handel
Bei Verträgen im Fernabsatz hast du 14 Tage Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware, ohne Begründung. Fehlt die Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und 14 Tage. Digitale Inhalte und individuell angefertigte Waren sind teils ausgenommen — die Ausnahmen stehen in § 312g BGB.
2 Wochen: Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Zwei Wochen ab Zustellung, schriftlich bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Der Einspruch ist gebührenfrei. Danach ist der Bescheid rechtskräftig und Punkte wie Fahrverbot stehen fest.
3 Wochen: Kündigungsschutzklage
Die härteste Frist im Arbeitsrecht — nach drei Wochen gilt die Kündigung als wirksam. Details im eigenen Artikel; hier nur der Merksatz: sofort Kalendereintrag, Erinnerung nach zehn Tagen.
1 Monat: Widerspruch gegen Bescheide
Ob Sozialleistung, Kindergeld, Wohngeld oder Steuerbescheid: In der Regel ein Monat ab Bekanntgabe. Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids nennt Frist, Form und Adressat verbindlich.
3 Monate: Sonderkündigung nach Preiserhöhung
Bei Strom, Gas, Telekommunikation und vielen Abos entsteht mit der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht, meist mit drei Monaten Zeit ab Zugang der Mitteilung. Widerspruch und Kündigung in einem Schreiben verbinden.
Der Fehler, der Geld kostet
Viele warten die Erhöhung ab und wechseln „irgendwann“. Das Sonderkündigungsrecht ist aber an die Mitteilung gekoppelt — verstreicht die Frist, gilt wieder die normale Kündigungsfrist des Vertrags.
6 Monate: Verjährung bei Reisemängeln
Ansprüche aus Pauschalreisevertrag verjähren in zwei Jahren, Mängel solltest du aber unverzüglich vor Ort anzeigen — sonst fehlt der Nachweis. Bei Flugverspätung gelten drei Jahre.
12 Monate: Nebenkosten
Zwei Fristen: Der Vermieter muss binnen zwölf Monaten abrechnen, du binnen zwölf Monaten nach Zugang Einwendungen erheben. Beide Termine gehören in den Kalender.
2 Jahre: Gewährleistung beim Kauf
Zwei Jahre ab Übergabe bei Neuware, ein Jahr bei Gebrauchtware zwischen Unternehmen und Verbraucher, wenn wirksam vereinbart. In den ersten zwölf Monaten wird vermutet, dass der Mangel von Anfang an bestand — danach musst du es beweisen.
3 Jahre: Regelverjährung
Die meisten Zahlungsansprüche verjähren in drei Jahren zum Jahresende. Deshalb ist der Dezember der Monat, in dem alte Forderungen fällig werden: Rechnungen, Kautionen, Entschädigungen, Rückzahlungen.
4 Jahre: freiwillige Steuererklärung
Wer nicht abgeben muss, kann freiwillig vier Jahre rückwirkend abgeben — für 2022 also bis Ende 2026. Im Schnitt kommen dabei über 1.000 Euro zurück. Pflichtabgabe ist dagegen der 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater länger.
FAQ: Fristen in Kurzform
Zählt der Tag des Zugangs mit? Nein, die Frist beginnt am Tag danach. Was, wenn das Fristende auf ein Wochenende fällt? Es verschiebt sich auf den nächsten Werktag. Reicht der Poststempel? Bei gerichtlichen und behördlichen Fristen nein — es zählt der Eingang. Wie sichere ich Fristen am besten? Kalendereintrag mit zwei Erinnerungen: eine bei der Hälfte, eine drei Tage vorher.