Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend und wahr sein — zwei Anforderungen, die sich widersprechen. Aus diesem Widerspruch ist über Jahrzehnte eine Codesprache entstanden, die Personaler lesen und Arbeitnehmer oft nicht. Wer die Skala kennt, erkennt in zwei Minuten, ob das Zeugnis hilft oder schadet.
Die Notenskala in Zeugnissprache
Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ist eine Eins. Stets zu unserer vollen Zufriedenheit eine Zwei. Zu unserer vollen Zufriedenheit eine Drei. Zu unserer Zufriedenheit eine Vier. Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit ist eine Fünf. Der Unterschied liegt in einem einzigen Wort, deshalb lohnt der Vergleich Buchstabe für Buchstabe.
Verdeckte Abwertungen erkennen
Formulierungen wie bemühte sich, war stets pünktlich als einziges Lob oder zeigte Verständnis für seine Aufgaben sind negative Codes. Auch das Fehlen von Standardbausteinen wirkt abwertend: Ohne Dankes- und Bedauernsformel am Schluss oder ohne Zukunftswünsche liest ein Personaler ein stilles Zerwürfnis heraus.
Der Schlusssatz ist Verhandlungssache
Einen einklagbaren Anspruch auf die Schlussformel gibt es nach der Rechtsprechung nicht. Praktisch ist ihr Fehlen aber so auffällig, dass sich Verhandeln lohnt. Formuliere selbst einen Vorschlag, das erhöht die Chance deutlich.
Was im Zeugnis stehen muss
Vollständige Tätigkeitsbeschreibung, Dauer, Position, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Nicht hinein dürfen Krankheiten, Fehlzeiten, Betriebsratstätigkeit, Elternzeit als Wertung, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Gründe der Beendigung, sofern du nicht zustimmst. Auch Geheimzeichen wie ungewöhnliche Zeichensetzung sind unzulässig.
Korrektur durchsetzen
Fordere die Berichtigung schriftlich mit konkretem Formulierungsvorschlag und Frist. Kommt keine Reaktion, ist eine Klage auf Zeugnisberichtigung möglich. Achtung bei der Beweislast: Bis zur Note Drei liegt sie beim Arbeitgeber, für eine bessere Note musst du überdurchschnittliche Leistung belegen.
Zwischenzeugnis als Werkzeug
Bei Vorgesetztenwechsel, Umstrukturierung oder eigener Bewerbung besteht Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Es ist der beste Zeitpunkt, Formulierungen zu klären, solange die Stimmung gut und die Erinnerung frisch ist.
FAQ: Zeugnis in Kurzform
Wie lange habe ich Anspruch? Der Anspruch verjährt in drei Jahren, sollte aber zügig geltend gemacht werden. Muss ich das Zeugnis abholen? Es ist am Betriebsort abzuholen, Versand nur bei besonderen Umständen. Darf ich es selbst vorformulieren? Ja, das ist üblich und beschleunigt alles. Und bei Insolvenz? Der Insolvenzverwalter stellt es aus.